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Recklinghausen

Neue Coronaschutzverordnung: Maskenpflicht im Tierpark fällt weg

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Recklinghausen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab Freitag, 28. Mai, in Kraft tritt. Auch für den Recklinghäuser Tierpark im Stadtgarten ergeben sich daraus neue Regelungen. Das Wichtigste zuerst: Die Maskenpflicht fällt in großen Teilen weg.

Besucher*innen des kleinen Zoos mussten bisher auf dem gesamten Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Pflicht fällt nun weg. Lediglich in geschlossenen Räumen, also auf den Toiletten, und auf dem Spielplatz für Kinder über sechs Jahre gilt sie weiterhin.


Die Terminvereinbarung ist weiterhin ausschließlich über ein eigens elektronisches Buchungssystem möglich und muss mindestens einen Tag vorab gebucht werden. Mit einer gültigen Buchungsbestätigung für den ausgewählten Zeitraum steht einem Besuch dann nichts mehr im Wege – ein negativer Coronaschnelltest ist nicht erforderlich. Die Besuchszeit beträgt pro Gast maximal 60 Minuten. In diesen Zeitslots dürfen sich jeweils bis zu 150 Besucher*innen im Tierpark aufhalten. Um entgegenkommenden Kontakt zwischen den Gästen zu vermeiden, gilt die bereits etablierte Einbahnstraßenregelung. Das Vogelhaus bleibt auch weiterhin geschlossen.

PM/Stadt Recklinghausen